H Kennzeichen und 07er Kennzeichen
Oldtimer-Kennzeichen

Als Oldtimer werden Fahrzeuge bezeichnet, die vor mindestens 30 Jahren
erstmals zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen wurden und
vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt
werden. Die Oldtimerfahrzeuge benötigen ein Gutachten vom TÜV, dass eine
Betriebserlaubnis für Oldtimer i.S.d. § 21 c StVZO nachweist.
Oldtimerfahrzeuge bekommen auf dem Kennzeichen dann ein "H" hinter die
Buchstaben-Ziffern-Kombination geprägt.
Folgende Unterlagen sind dazu notwendig:
- Gutachten gemäß § 21c StVZO des TÜV`s
- Fahrzeugbrief
- bei angemeldeten Fahrzeugen: Fahrzeugschein
- bei abgemeldeten Fahrzeugen: Abmeldebestätigung
- bei abgemeldeten Fahrzeugen: Versicherungsbestätigung (Doppelkarte)
- bei angemeldeten Fahrzeugen: Kennzeichenschilder
- Vorlage des Hauptuntersuchungsberichtes
- Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin / des
Fahrzeughalters
- bei Firmen: Bescheinigung des Gewerbeamtes / Handelsregisterauszug
- bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
- bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten
Person
- bei minderjährigen Fahrzeughaltern: die schriftliche Einwilligung und
Personalausweis beider Erziehungsberechtigten
Rotes Oldtimer-Kennzeichen (07er
Kennzeichen)

Für Oldtimer-Liebhaber stehen die roten Kennzeichen mit zeitlicher
Begrenzung zur Verfügung. 20 Jahre muss der "Oldie" hierfür jedoch
mindestens vorweisen können.
Folgende Unterlagen sind dazu notwendig:
- formloser schriftlicher Antrag mit Begründung
- polizeiliches Führungszeugnis
- Auskunft aus dem Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes
(Tel. 04 61/3 16-13 25)
- Versicherungsbestätigung (Doppelkarte für ein rotes Kennzeichen)
- Vorlage der/des Original-Fahrzeug-Briefe/s
bei Fahrzeugen ohne Fahrzeugbrief: Vorlage des Eigentumsnachweises
- Personalausweis oder Reisepass der Antragstellerin / des Antragstellers
- bei Firmen: Bescheinigung des Gewerbeamtes / Handelsregisterauszug
- bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
- bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis der
bevollmächtigten Person
Folgende Fahrten können mit roten Oldtimer-Kennzeichen durchgeführt werden:
- Prüfungsfahrten:
Fahrten anlässlich der Prüfung des Fahrzeugs durch einen amtlich
anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
- Probefahrten:
Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit des
Fahrzeugs
- Überführungsfahrten:
Fahrten, die in der Hauptsache der Überführung des Fahrzeugs an einen
anderen Ort dienen
- An- und Abfahrten sowie Teilnahme an Veranstaltungen, die der
Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des
kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.
- Fahrten zum Zwecke der Wartung und der Reparatur des Fahrzeugs.
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Stand: 30.05.2004
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