H Kennzeichen und 07er Kennzeichen

 

Oldtimer-Kennzeichen

Als Oldtimer werden Fahrzeuge bezeichnet, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen wurden und vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt werden. Die Oldtimerfahrzeuge benötigen ein Gutachten vom TÜV, dass eine Betriebserlaubnis für Oldtimer i.S.d. § 21 c StVZO nachweist.
Oldtimerfahrzeuge bekommen auf dem Kennzeichen dann ein "H" hinter die Buchstaben-Ziffern-Kombination geprägt.

Folgende Unterlagen sind dazu notwendig:

  • Gutachten gemäß § 21c StVZO des TÜV`s
  • Fahrzeugbrief
  • bei angemeldeten Fahrzeugen: Fahrzeugschein
  • bei abgemeldeten Fahrzeugen: Abmeldebestätigung
  • bei abgemeldeten Fahrzeugen: Versicherungsbestätigung (Doppelkarte)
  • bei angemeldeten Fahrzeugen: Kennzeichenschilder
  • Vorlage des Hauptuntersuchungsberichtes
  • Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters
  • bei Firmen: Bescheinigung des Gewerbeamtes / Handelsregisterauszug
  • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
  • bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
  • bei minderjährigen Fahrzeughaltern: die schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten

 

Rotes Oldtimer-Kennzeichen (07er Kennzeichen)

Für Oldtimer-Liebhaber stehen die roten Kennzeichen mit zeitlicher Begrenzung zur Verfügung. 20 Jahre muss der "Oldie" hierfür jedoch mindestens vorweisen können.

Folgende Unterlagen sind dazu notwendig:

  • formloser schriftlicher Antrag mit Begründung
  • polizeiliches Führungszeugnis 
  • Auskunft aus dem Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes (Tel. 04 61/3 16-13 25)
  • Versicherungsbestätigung (Doppelkarte für ein rotes Kennzeichen)
  • Vorlage der/des Original-Fahrzeug-Briefe/s
    bei Fahrzeugen ohne Fahrzeugbrief: Vorlage des Eigentumsnachweises
  • Personalausweis oder Reisepass der Antragstellerin / des Antragstellers
  • bei Firmen: Bescheinigung des Gewerbeamtes / Handelsregisterauszug
  • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
  • bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht  und Personalausweis der bevollmächtigten Person

Folgende Fahrten können mit roten Oldtimer-Kennzeichen durchgeführt werden:
  • Prüfungsfahrten:
    Fahrten anlässlich der Prüfung des Fahrzeugs durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
  • Probefahrten:
    Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs
  • Überführungsfahrten:
    Fahrten, die in der Hauptsache der Überführung des Fahrzeugs an einen anderen Ort dienen
  • An- und Abfahrten sowie Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.
  • Fahrten zum Zwecke der Wartung und der Reparatur des Fahrzeugs.

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Stand: 30.05.2004